"Beweg' selber deinen Arsch" blieb ohne Folgen

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Im Fall eines 47-jährigen Hilfspflegers in einem diakonischen Krankenhaus war das jedoch anders. Die Aufforderung seines Vorgesetzten, das morgendliche Kaffeetrinken zu verschieben und mit der Arbeit zu beginnen, beantwortete der Mann so: "Beweg' selber deinen Arsch, du bist ja auch ein faules Schwein."
Trotzdem begann der Hilfspfleger mit seiner Arbeit, befolgte also die Anweisung. Zwei Stunden später fragte der Gruppenleiter bei dem 47-Jährigen nach, ob er sich beruhigt hätte. Dieses Gespräch verlief entspannt.
Das Krankenhaus kündigte dem Mann dennoch fristlos. Doch die Mitarbeitervertretung klagte vor dem Düsseldorfer Landesarbeitsgericht und bekam Recht. Die Richter sahen keinen Grund für eine außerordentliche Kündigung.

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Die Juristen begründeten ihr Urteil damit, dass der Hilfspfleger keine besonders grobe Beleidigung ausgesprochen habe. Außerdem habe er die Anweisung befolgt, somit sei die Autorität des Vorgesetzten nicht dauerhaft untergraben worden. Vor einer Kündigung hätte das Krankenhaus den 47-Jährigen schließlich zuerst abmahnen müssen.
Das ist jedoch kein genereller Freibrief für Arbeitnehmer: Wer wiederholt und grob seinen Vorgesetzten beleidigt und bereits abgemahnt wurde, muss selbst bei juristischer Unterstützung mit einer Entlassung rechnen.

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@elet:"So spricht man nicht,mit einem ,der einem Arbeit gibt!" - Laut Urteil war "faule Sau" der allgemeine Umgangston und keine Demontage der Autorität. Spricht man so mit jemand, der für einen arbeitet? (Ich meine n... gesamten Beitrag lesen
Dummkater - 19.03.2009, 16:27@elet, tja, irgendwie trauern wir ihm alle nach, diesem Kanzler. Es war (ist) auch für mich nett, Dich - via Worten - kennen gelernt zu haben. Ich schnurre vergnüglich vor mich hin und bin froh, dass es heute bei mir keine Kartoffel gibt. ... gesamten Beitrag lesen
Dummkater - 19.03.2009, 16:11@Retep2103, da hast Du zweifellos Recht. Ich werde also versuchen müssen, mit mir selber zurechtzukommen, was mitunter sehr schwierig sein kann.
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